Bei
Erbverträgen,
Erbanteilsübertragungen,
Erbschaftsausschlagungen,
Pflichtteilsverzichten sowie
Erbauseinandersetzungen mit
Grundbesitz schreibt das
Gesetz die Mitwirkung des
Notars vor.
Sehr häufig
beurkunden wir auch
Testamente. Sie kann man
zwar auch privatschriftlich
– also eigenhändig –
errichten; eine rechtliche
Beratung ist jedoch dringend
zu empfehlen. Denn
erfahrungsgemäß sind
privatschriftliche
Testamente häufig Anlass für
spätere Streitigkeiten. Denn
sie sind immer wieder unklar
und mehrdeutig formuliert
und benutzen nicht die
erbrechtliche Fachsprache.
Die Praxis zeigt, dass es
für den juristischen Laien
nahezu unmöglich ist, ein
Testament so zu verfassen,
dass es später keine
Auslegungsfragen und
Probleme aufwirft.
Ein
weiterer Vorteil des
notariellen Testaments ist,
dass man sich beim späteren
Erbfall in der Regel den
kostenpflichtigen Erbschein
spart und das Testament beim
Ableben in jedem Fall
gefunden wird, weil es beim
Zentralen Testamentsregister
in Berlin registriert und in
die amtliche Verwahrung
genommen wird.
Ausführliche Informationen zu Notar
und Erbrecht erhalten sie
hier.